Die Firma Schäfer Touristik mit Musik (nachstehend als Vermittler bezeichnet) vermittelt seinen Kunden selbst oder durch Dritte organisierte
Reisen und Veranstaltungen sowie Eintrittskarten für Gruppen. Der Vermittler ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes.
Es werden keine Reiseleistungen an Endverbraucher vermittelt. Der Leistungsumfang ist in den jeweiligen Programmen
bzw. Angeboten festgeschrieben. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die angebotenen Preise pro Person im
Doppelzimmer bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20/21 Personen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Auftragserteilung bedarf keiner bestimmten Form, sie kann schriftlich, per FAX, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der
Vertrag kommt zustande mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermittlers. Diese erfolgt regelmäßig innerhalb von 14 Tagen.
Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche oder wünscht er ein individuell zusammengestelltes Angebot, so erfolgt die
Auftragsbestätigung binnen 30 Tagen.
(2) Erteilt der Auftraggeber dem Vermittler den Auftrag, Eintrittskarten für eine Veranstaltung und. Ggf. Unterkünfte zu vermitteln,
scheitert dies jedoch daran, dass die Karten in der gewünschten Zahl und/oder die Unterkünfte infolge fehlender Kapazität nicht
beschafft werden können, entfällt für beide Seiten eine vertragliche Bindung. Der Auftraggeber hat dem Vermittler gegenüber keine
Ansprüche hieraus, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere keine Schadensersatzansprüche
§ 3 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung für die Reise/Veranstaltung muss spätestens 7 Tage vor Reisebeginn bzw. vor dem Veranstaltungstag auf dem Konto
Nr. 10 10 14 bei der Sparkasse des Odenwaldkreises, BLZ 508 519 52 (Kontoinhaber Willi Schäfer) eingegangen sein.
Verrechnungsschecks können als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden.
(2) Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, so ist es dem Vermittler vorbehalten, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden
oder vom Vertrag zurückzutreten (§ 4 II c)
(3) Bei allen Zahlungen sind unbedingt Kunden- und Rechnungsnummer, Reiseziel und Reisedatum anzugeben.
§ 4 Rücktritt
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, das Reisearrangement schriftlich zu stornieren, wenn es ihm trotz rechtzeitiger und intensiver Werbung
und Vermarktung der Reise nicht gelingt, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl zu erreichen. In diesem Fall sind dem Vermittler
alle Stornierungskosten, die ihm gegenüber den Leistungsträgern entstehen, sowie andere an diese zu zahlende Entschädigungsleistungen
zu erstatten.
(2) Der Vermittler ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrage zurückzutreten, wenn der Auftraggeber sich mit Zahlungen aus diesem
oder einem vorangegangenen Vertragsverhältnis im Verzug befindet.
a) Der Vermittler hat in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung gem. Abs. I.
b) Der Vermittler haftet nicht für etwaige Ansprüche der Reiseteilnehmer (Endkunden) im Falle eines vom Auftraggeber zu vertretenden
Nichtzustandekommens der Reise.
§ 5 Kündigung/Aufhebung des Vertrages
(1) Stellt sich vor Beginn der Reise heraus, dass diese durch von keiner Seite zu vertretenden Umstände wie kriegerische
Auseinandersetzungen oder innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks oder hoheitliche Anordnungen (höhere
Gewalt) im Reiseland erheblich erschwert oder beeinträchtigt werden wird, so sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrage
zurückzutreten. Treten solche Umstände erst während der Reise auf, ist der Vertrag für beide Seiten sofort kündbar.
(2) Kommt die Reise aufgrund der vorgenannten Umstände nicht zustande, oder wird sie abgebrochen, so hat der Vermittler Anspruch
auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung für seine bereits erbrachten oder bis zum Reiseende noch zu erbringenden
Leistungen.
§ 6 Gewährleistung/Haftung
(1) Der Vermittler haftet für die Richtigkeit der Angaben in eigenen Programmen oder Beschreibungen, nicht aber für Bildbeschreibungen
oder Angaben in Prospekten Dritter (z. B. Hotels, Reiseführer, örtliche und überörtliche touristische und andere Institutionen). Die
Leistungsbeschreibungen entsprechen den jeweils landesüblichen Verhältnissen.
(2) Der Vermittler haftet für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reise
entsprechend den ortsüblichen Verhältnissen im Reiseland sowie die Einhaltung seiner Leistungsbeschreibungen. Eine Haftung für
gelegentliche oder zeitlich begrenzte Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, eines vorhandenen Lifts oder einer Klimaanlage
wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin die genaue Zahl der Reiseteilnehmer
sowie eine Zimmerbelegungsliste zu übergeben, aus der sich die Zahl der benötigten Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer
bzw. –kabinen entnehmen lässt. Entstehen wegen Nichtbeachtung dieser Frist Mehrkosten, so sind sie vom Auftraggeber zu
tragen. Für etwa entstehende weitere Nachteile haftet der Vermittler nicht. Das Gleiche gilt für etwa entstehende Nachteile aus der
Nichteinhaltung der jeweiligen Pass- und ggf. Impfvorschriften durch einzelne Reisende.
(4) Reisemängel oder Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich und vor Ort einem Vertreter des Vermittlers oder, wenn ein
solcher nicht vorhanden ist, dem Vermittler direkt (per Telefon oder Fax) mitzuteilen. Er ist weiter verpflichtet, diese Beanstandungen
auch dem jeweiligen Leistungsträger vorzutragen und von diesem bestätigen zu lassen. Überdies müssen die Beanstandungen binnen
sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Vermittler geltend gemacht
werden.
(5) Die Haftung des Vermittlers ist auf die vom Auftraggeber gezahlte Auftragssumme beschränkt, wenn der Schaden von ihm weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeiführt wurde oder der Vermittler allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers für den
Schaden verantwortlich ist
(6) Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ist der Auftraggeber gehalten, den eventuell entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten. Für rechtzeitige Mängelanzeigen sowie für die Einhaltung der Schadensminderungspflicht durch die einzelnen Reiseteilnehmer
ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
§ 7 Sondervereinbarung bei Kartenvermittlung
(1) Eintrittskarten sind bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung durch Überweisung zu bezahlen. Der Kartenversand erfolgt
nach Eingang des Rechnungsbetrages.
(2) Bestellungen von Kartenkontingenten können bis spätestens 29 Tage vor der Veranstaltung kostenlos storniert werden. Bei einer
Stornierung innerhalb von 10 bis 28 Tagen vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 10 %, bei Stornierung bis 2 Tage vor der
Veranstaltung eine Stornogebühr von 25 % fällig.
(3) Einzelkarten (bis zu 10 % des bestellten Kontingents) können noch am Veranstaltungstag zurückgegeben werden. Der Auftraggeber
erhält eine Gutschrift zur Verrechnung über den gezahlten Betrag, die auf eine andere Veranstaltung angerechnet wird. Eine Barauszahlung
ist nicht möglich.
§ 8 Künstlerprogramm
(1) Der Vermittler schließt mit den Künstlern, laut Programmausschreibung, die entsprechenden Engagementverträge ab.
(3) Sollte ein Künstler, bedingt durch Fernsehauftritte oder Krankheit, ausfallen, ist der Vermittler berechtigt, hierfür gleichwertigen Ersatz
zu besorgen. Der Kunde hat keinerlei Ansprüche auf Kostenersatz.
§ 9 Sonstiges
(1) Alle Preisangaben in den Prospekten und Programmen beziehen sich auf den auf dem jeweiligen Programm angegebenen Zeitpunkt
der Drucklegung. Eventuelle Druckfehler werden mit der Auftragsbestätigung korrigiert. Will der Auftraggeber aufgrund dieser Änderungen
am Vertrag nicht festhalten, so muss er dies dem Vermittler binnen 14 Tagen schriftlich mitteilen. Andernfalls gelten die
Bedingungen des § 4.
(2) Der Vermittler ist berechtigt, einen unvorhersehbare Erhöhung der Reisekosten wie Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Hafen-, Flughafen- oder Autobahngebühren, Ölzuschläge bei Fähren und Flugzeugen, Änderungen der Mehrwertsteuersätze
oder Wechselkurse an den Auftraggeber weiterzugeben.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der
gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. Die unwirksam Einzelbestimmung ist vielmehr im Sinne der allgemeinen Gesetze
auszulegen.