Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen

§ 1 Vorbemerkung

Die Firma Schäfer Touristik mit Musik (nachstehend als Vermittler bezeichnet) vermittelt seinen Kunden selbst oder durch Dritte organisierte Reisen und Veranstaltungen sowie Eintrittskarten für Gruppen. Der Vermittler ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes. Es werden keine Reiseleistungen an Endverbraucher vermittelt. Der Leistungsumfang ist in den jeweiligen Programmen bzw. Angeboten festgeschrieben. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die angebotenen Preise pro Person im Doppelzimmer bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20/21 Personen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Auftragserteilung bedarf keiner bestimmten Form, sie kann schriftlich, per FAX, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt zustande mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermittlers. Diese erfolgt regelmäßig innerhalb von 14 Tagen. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche oder wünscht er ein individuell zusammengestelltes Angebot, so erfolgt die Auftragsbestätigung binnen 30 Tagen.

(2) Erteilt der Auftraggeber dem Vermittler den Auftrag, Eintrittskarten für eine Veranstaltung und. Ggf. Unterkünfte zu vermitteln, scheitert dies jedoch daran, dass die Karten in der gewünschten Zahl und/oder die Unterkünfte infolge fehlender Kapazität nicht beschafft werden können, entfällt für beide Seiten eine vertragliche Bindung. Der Auftraggeber hat dem Vermittler gegenüber keine Ansprüche hieraus, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere keine Schadensersatzansprüche

§ 3 Zahlungsweise

(1) Die Zahlung für die Reise/Veranstaltung muss spätestens 7 Tage vor Reisebeginn bzw. vor dem Veranstaltungstag auf dem Konto Nr. 10 10 14 bei der Sparkasse des Odenwaldkreises, BLZ 508 519 52 (Kontoinhaber Willi Schäfer) eingegangen sein. Verrechnungsschecks können als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden.

(2) Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, so ist es dem Vermittler vorbehalten, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder vom Vertrag zurückzutreten (§ 4 II c)

(3) Bei allen Zahlungen sind unbedingt Kunden- und Rechnungsnummer, Reiseziel und Reisedatum anzugeben.

§ 4 Rücktritt

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, das Reisearrangement schriftlich zu stornieren, wenn es ihm trotz rechtzeitiger und intensiver Werbung und Vermarktung der Reise nicht gelingt, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl zu erreichen. In diesem Fall sind dem Vermittler alle Stornierungskosten, die ihm gegenüber den Leistungsträgern entstehen, sowie andere an diese zu zahlende Entschädigungsleistungen zu erstatten.

(2) Der Vermittler ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrage zurückzutreten, wenn der Auftraggeber sich mit Zahlungen aus diesem oder einem vorangegangenen Vertragsverhältnis im Verzug befindet. a) Der Vermittler hat in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung gem. Abs. I. b) Der Vermittler haftet nicht für etwaige Ansprüche der Reiseteilnehmer (Endkunden) im Falle eines vom Auftraggeber zu vertretenden Nichtzustandekommens der Reise.

§ 5 Kündigung/Aufhebung des Vertrages

(1) Stellt sich vor Beginn der Reise heraus, dass diese durch von keiner Seite zu vertretenden Umstände wie kriegerische Auseinandersetzungen oder innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks oder hoheitliche Anordnungen (höhere Gewalt) im Reiseland erheblich erschwert oder beeinträchtigt werden wird, so sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Treten solche Umstände erst während der Reise auf, ist der Vertrag für beide Seiten sofort kündbar.

(2) Kommt die Reise aufgrund der vorgenannten Umstände nicht zustande, oder wird sie abgebrochen, so hat der Vermittler Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung für seine bereits erbrachten oder bis zum Reiseende noch zu erbringenden Leistungen.

§ 6 Gewährleistung/Haftung

(1) Der Vermittler haftet für die Richtigkeit der Angaben in eigenen Programmen oder Beschreibungen, nicht aber für Bildbeschreibungen oder Angaben in Prospekten Dritter (z. B. Hotels, Reiseführer, örtliche und überörtliche touristische und andere Institutionen). Die Leistungsbeschreibungen entsprechen den jeweils landesüblichen Verhältnissen.

(2) Der Vermittler haftet für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reise entsprechend den ortsüblichen Verhältnissen im Reiseland sowie die Einhaltung seiner Leistungsbeschreibungen. Eine Haftung für gelegentliche oder zeitlich begrenzte Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, eines vorhandenen Lifts oder einer Klimaanlage wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin die genaue Zahl der Reiseteilnehmer sowie eine Zimmerbelegungsliste zu übergeben, aus der sich die Zahl der benötigten Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer bzw. –kabinen entnehmen lässt. Entstehen wegen Nichtbeachtung dieser Frist Mehrkosten, so sind sie vom Auftraggeber zu tragen. Für etwa entstehende weitere Nachteile haftet der Vermittler nicht. Das Gleiche gilt für etwa entstehende Nachteile aus der Nichteinhaltung der jeweiligen Pass- und ggf. Impfvorschriften durch einzelne Reisende.

(4) Reisemängel oder Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich und vor Ort einem Vertreter des Vermittlers oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, dem Vermittler direkt (per Telefon oder Fax) mitzuteilen. Er ist weiter verpflichtet, diese Beanstandungen auch dem jeweiligen Leistungsträger vorzutragen und von diesem bestätigen zu lassen. Überdies müssen die Beanstandungen binnen sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Vermittler geltend gemacht werden.

(5) Die Haftung des Vermittlers ist auf die vom Auftraggeber gezahlte Auftragssumme beschränkt, wenn der Schaden von ihm weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeiführt wurde oder der Vermittler allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers für den Schaden verantwortlich ist

(6) Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ist der Auftraggeber gehalten, den eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Für rechtzeitige Mängelanzeigen sowie für die Einhaltung der Schadensminderungspflicht durch die einzelnen Reiseteilnehmer ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

§ 7 Sondervereinbarung bei Kartenvermittlung

(1) Eintrittskarten sind bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung durch Überweisung zu bezahlen. Der Kartenversand erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrages.

(2) Bestellungen von Kartenkontingenten können bis spätestens 29 Tage vor der Veranstaltung kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 bis 28 Tagen vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 10 %, bei Stornierung bis 2 Tage vor der Veranstaltung eine Stornogebühr von 25 % fällig.

(3) Einzelkarten (bis zu 10 % des bestellten Kontingents) können noch am Veranstaltungstag zurückgegeben werden. Der Auftraggeber erhält eine Gutschrift zur Verrechnung über den gezahlten Betrag, die auf eine andere Veranstaltung angerechnet wird. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

§ 8 Künstlerprogramm

(1) Der Vermittler schließt mit den Künstlern, laut Programmausschreibung, die entsprechenden Engagementverträge ab.

(3) Sollte ein Künstler, bedingt durch Fernsehauftritte oder Krankheit, ausfallen, ist der Vermittler berechtigt, hierfür gleichwertigen Ersatz zu besorgen. Der Kunde hat keinerlei Ansprüche auf Kostenersatz.

§ 9 Sonstiges

(1) Alle Preisangaben in den Prospekten und Programmen beziehen sich auf den auf dem jeweiligen Programm angegebenen Zeitpunkt der Drucklegung. Eventuelle Druckfehler werden mit der Auftragsbestätigung korrigiert. Will der Auftraggeber aufgrund dieser Änderungen am Vertrag nicht festhalten, so muss er dies dem Vermittler binnen 14 Tagen schriftlich mitteilen. Andernfalls gelten die Bedingungen des § 4.

(2) Der Vermittler ist berechtigt, einen unvorhersehbare Erhöhung der Reisekosten wie Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Autobahngebühren, Ölzuschläge bei Fähren und Flugzeugen, Änderungen der Mehrwertsteuersätze oder Wechselkurse an den Auftraggeber weiterzugeben.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. Die unwirksam Einzelbestimmung ist vielmehr im Sinne der allgemeinen Gesetze auszulegen.